Ff

 

  

Familienangehöriger

Beteiligung

 

 

 

 

 

 

Ohne Beteiligung  der Familien-Angehörigen ist eine erfolgreiche  ØPflege, ØTherapie oder ØFörderung von behinderten bzw. entwicklungsgestörten Kindern, Jugendlichen und auch Erwachsenen einschließlich chronisch Kranker nicht denkbar. 

Gedacht wird hier an  Eltern, Partner oder Geschwister, die zumindest zeitweise oder vorübergehend in der Therapie oder  Förderung einspringen. 

Unabdingbar ist eine positive Einstellung der Angehörigen zu der pflegerischen und therapeutischen  Arbeit, gewünscht ist auf jeden Fall eine aktive Unterstützung der eingeleiteten Arbeiten der Fachleute durch die Angehörigen.

Vorbereitung

Eine Vorbereitung oder Begleitung  der Angehörigen ist wichtig  und wird in der Regel z.Z. auch z.B. von ØSozialstationen oder deren Träger angeboten.

Grenzen

  

 

 

 

 

 

Jedoch ist die Grenze der Mitwirkung und Mithilfe von Familienangehörigen, dort erreicht, wo die Beziehung zwischen den Beteiligten erschwert wird oder zu zerbrechen droht. Z. B. wenn die Angehörigen eingesetzt werden, wenn es um schmerzhafte Aktionen bei der ØKrankengymnastik geht. Kotherapeuten

Sicherlich ist die Aussprache zwischen Angehörigen und Betroffenen, also gute Kommunikation und Stützungsversuche,  hilfreich. Die Sicherstellung der guten Beziehung zwischen den Familienangehörigen - also das Verstehen untereinander und liebevolle Umgehen -  hat aber immer Vorrang vor deren Einsatz  bei der Therapie und Förderung. 

 

Belastung und Hilfen

 

 

 

 

Ein anderes Problem, das sich oft und schnell einstellt ist die Belastung und Überlastung der Familienangehörigen. Die Unwissenheit über Krankheit, die Unsicherheit über den Umgang mit dem Angehörigen und die Sorge um die Zukunft sind oft die Quellen für solche Überforderungen. Abhelfen können z.B. der Arzt, die Krankenpfleger, Beratungsstellen  wie Gesundheitsamt, Sozialstationen. Krankengymnasten, Ergotherapeuten. In schwierigen Fällen auch therapeutische Begleitung.

 ØHirnjogging

 

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