Die
Erfahrungen fußen auf Reisen von fast 33000 km mit einem
Wohnmobil.
Die
Reisen wurden ausgeführt in Europa. An Ländern
wurden Frankreich, Kroatien, und Norditalien ,
Nord- und Südspanien, Portugal, Griechenland (Peloponnes), Süditalien
und Korsika bereist.
Standorte
für die Reiseaufenthalte waren Campingplätze. Die Reisen wurden von meiner Frau und mir ausgeführt,
d.h. ich war der alleinige Begleiter trotz der völligen Lähmung meiner
Frau.
Genau geplant wurde, welche Reisewege, Übernachtungsorte und die
Langzeitcampingplätze benutzt wurden. Die Platzleitungen wurden angeschrieben – am besten per Email – oder
antelefoniert. Der Bitte um Zusendung von Infomaterial kamen nicht alle
nach. Oft halfen auch örtliche (vom
Reiseziel) und heimatliche Informationsdienste. So sandten uns
die Salzburger Informationsstellen einen Brief, der verbunden mit
dem Behindertenausweis uns die Chance eröffnete, mit dem Wohnmobil
in der beruhigten Innenstadt parken zu dürfen.
Mitunter geben städtische Behindertenführer, Stellen an, an die man sich
um Auskünfte wenden kann.
Bei
dem Campingpersonal ist in der Regel jemand der Deutsch spricht. Das ist
in der Reiseplanung bei telefonischer Rücksprache, aber auch während des
Campingaufenthaltes hilfreich. Die Campingführer (ADAC-Campingführer,
DCC-Campingführer, FKK-Führer) geben
sowohl über die Möglichkeiten für behinderte Menschen Auskunft wie auch
über die Beschaffenheit des Platzterrains u.a. und auch darüber, ob
Deutsch gesprochen wird. Jedoch sollte man immer bestätigende oder ergänzende
Informationen per Telefon oder Mail einholen. So beschrieb ein Campingführer
den Strand mit „Steilufer“. Beim Anruf zu dem betreffenden
Campingplatz erfuhren wir, dass zum Meer eine Treppe mit sehr vielen
Stufen führte, sodass für Rollstuhlfahrer, auch mit Hilfe Anderer, der
Strand nicht zu erreichen war. Bei einem anderen Platz musste man auf ähnliche
Bedingungen schließen, erfuhren dann, dass meine Frau mit dem Auto an den Strand
gebracht würde. Es stimmte, wie wir bei unserem Aufenthalt feststellen konnten.
Hin- und Rückfahrt gratis.
Ein
Service, der uns gefiel, der dann aber doch etwas abenteuerlich ausfiel,
da der Vordersitz, auf dem meine Frau transportiert wurde, keinen Gurt
hatte, ich hinter dem Sitz meiner Frau knien und sie mit beiden Armen von
hinten umfassen musste, damit sie nicht bei der relativ steilen Abfahrt
vornüber fiel, neben mir all die Dinge, die wir zum Strand mitnehmen
mussten, auch den Rollstuhl. Zur Ehrenrettung des Campingunternehmens ist zu sagen, dass
es
wohl mit einer solch schweren Behinderung nicht rechnen konnte. Meine
Frau ließ sich ohne Bedenken auf diese Fahrten ein, vertraute dem Fahrer
und mir und war glücklich, am Strand liegen zu können.
Trotz
der Beschreibung der Wege zu den Plätzen in den Campingführern ist es
wichtig, früh genug – also vor dem Dunkelwerden - auf der Hin- bzw. Rückreise
nach einem Übernachtungsaufenthalt, z.B. einem Campingplatz,
zu suchen. Manchmal kostet es etwas mehr Zeit, man übersieht auf dem Weg
zur nächtlichen Unterkunft ein kleines Hinweisschild oder die
Ausschilderung ist unvollständig. LKW-Fahrer wie auch Tankstellen haben
sich als hilfreiche Infostellen erwiesen beim Herausfinden der Lage eines
Campingplatzes, sogar dann, wenn man nicht tankt. Eine Land- oder
Autobahnkarte in der Hand erleichtern die Verständnisprobleme.
Auch
wenn man nur ein paar Stunden an einer Autobahngaststätte nachts ruhen
will, sollte man besonders in der Hauptreisezeit diese früh anfahren, damit man evt. noch einen
Behindertenparkplatz mitbekommt oder doch einen Parkplatz, der genügend Möglichkeit
für ein evtl. Ein- und Aussteigen des behinderten Menschen, für seinen
Rollstuhl usw. bietet.
Eine
Reservierung der Campingplätze für einen länger beabsichtigten
Aufenthalt ist von Vorteil. Jedoch muss man evtl. mit Geldverlust rechnen,
wenn man z.B. den Anreisetag nicht einhalten kann oder zeitiger abreisen
muss oder will. Die Gründe einer Reisezeitveränderung sollte man
zumindest telefonisch ankündigen, immer mündlich
– auch nachträglich oder zusätzlich - erläutern. Das trifft besonders
zu bei einer Aufenthaltsverlängerung oder –verkürzung. Manchmal lässt
die Campingleitung einen aus der Vereinbarung. Bei einem Campingplatz in
der Algarve, der sehr hügelig (Rollstuhl) war und den wir deswegen früher,
als unsere Reservierung auswies, verließen, hatte die Platzleitung ein
Einsehen: „Wenn Ihnen unser Platz nicht zusagt, brauchen Sie auch nicht
die überzähligen Tage zu zahlen.“ Wir haben uns sehr bedankt.
Für
die Hinfahrt ist reichlich Fahrtzeit einzuplanen und die tägliche Kilometerzahl gut
leistbar zu kalkulieren. Anfangs haben wir nie mehr als 200 bis 250 km täglich
geschafft. Nach Jahren und, wenn meine Frau sehr gut zu recht war – ich
natürlich auch –, fuhren wir auch schon mal 600 km am Tag, aber dann starteten
wir sehr früh morgens und übernachteten an einer Autobahnraststätte.
Das
Zeichen des Rollstuhls in Campingführern, womit in der Regel auf die
behindertengerechte Herrichtung der Wasch- und Duschvorrichtung der Waschhäuser
hingewiesen wird, hat nicht immer die gleiche Bedeutung.
Behindertenfreundlich ist noch nicht behindertengerecht. Deswegen ist
anzuraten, in dem Erklärungsteil des Camping-Führers nachzulesen. In der Regel
ist auf den Campingplätzen für die Benutzung des Wasch-Duschraums bei Körperbehinderung
ein Schlüssel bei der Camping-Rezeption zu holen und wieder hinzubringen.
Das ist sehr umständlich. Jedoch eine andere Lösung in unserem Falle,
wenn bei einem Paar eine Person behindert ist, gibt es nicht, da ja die
Trennung der Geschlechter auch in den Duschräumen einzuhalten ist. Es
gibt nur wenige Ausnahmen, wo z.B. die Duschkabinen für alle, also für
Frauen und Männer, zugänglich sind. Das haben wir z. B. in Frankreich
erlebt. Jedoch ist eine solche Kabine für den Rollstuhlfahrer häufig zu
eng, ein Helfer kann kaum beistehen.
Die
Naturistenplätze bieten hier eine unkompliziertere Lösung. Das Problem
der Geschlechtertrennung besteht nicht, in der Regel sind zusätzlich größere
oder Gemeinschaftsduschräume zum Duschen vorhanden, die körperbehindertengerecht
sind. Für das Duschen hatten wir einen Leichtmetallrollstuhl von knapp 45
cm Breite, der sehr einfach und leicht war, und auf 25 cm Höhe
zusammenklappbar und dadurch sehr gut in unserem Wohnwagen zu verstauen
war (Institut der deutschen Wirtschaft).
FKK-Plätze
haben auch noch den Vorteil, dass hygienische Aktivitäten, wie Vorlagen
bzw. Unterlagen wechseln, ohne Probleme auch draußen, d.h. vor dem
Campingwagen vorgenommen werden können. Das war in solch einem Fall –
wie dem unsrigen – von enormer Bedeutung. Wenn die behinderte Person bei
Hygieneversorgung jeweils in den Campingwagen gebracht werden müsste, da auf einem Textilplatz eine Entkleidung
weder dem Behinderten angetragen noch den
anderen Campingbewohnern zugemutet werden kann, einer
Entkleidung beizuwohnen, denn ich hätte nicht bei jeder hygienischen
Ausführung meine Frau in das Wohnmobil tragen können.
Zuletzt
sei darauf hingewiesen, dass es sehr wichtig ist, rechtzeitig mit der
Planung und den Reservierungen zu beginnen, auch bei Fähren. Unsere
Erfahrung ist, dass man mindestens sechs Monate vor Reisebeginn bei den Reedereien
recherchieren sollte. Bei Überfahrten Mitte des Jahres sollte also eine
Buchung schon im Januar erfolgen. Bei den Campingplätzen hat man etwas
mehr Zeit, aber im Februar sollte man Kontakt für eine geplante
Sommerfahrt aufnehmen.
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