Diese Seite ist eine Liebeserklärung an meine Frau, Lebensgefährtin und Geliebte. Sie wurde am 13.12.1935 geboren und starb nach 16-jähriger Lähmung am 24.3.2000.     

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Auswertung der 
Camping-Fahrten mit dem Rollstuhl und Wohnmobil  für ein behindertenspezifisches  Reisen 
von Winfried Kerkhoff

   
2 Ausgangsbasis

Die Erfahrungen fußen auf Reisen von fast 33000 km mit einem Wohnmobil.

Die Reisen wurden ausgeführt in Europa. An Ländern wurden  Frankreich, Kroatien, und Norditalien , Nord- und Südspanien, Portugal, Griechenland (Peloponnes), Süditalien und Korsika bereist.

Standorte für die Reiseaufenthalte waren Campingplätze.  Die Reisen wurden von meiner Frau und mir ausgeführt, d.h. ich war der alleinige Begleiter trotz der völligen Lähmung meiner Frau.

Genau geplant wurde, welche Reisewege, Übernachtungsorte und die Langzeitcampingplätze benutzt wurden. Die Platzleitungen wurden angeschrieben – am besten per Email – oder antelefoniert. Der Bitte um Zusendung von Infomaterial kamen nicht alle nach. Oft halfen auch örtliche (vom Reiseziel) und heimatliche Informationsdienste. So sandten uns die Salzburger Informationsstellen einen Brief, der verbunden mit  dem Behindertenausweis uns die Chance eröffnete, mit dem Wohnmobil in der beruhigten Innenstadt parken zu dürfen. Mitunter geben städtische Behindertenführer, Stellen an, an die man sich um Auskünfte wenden kann.

Bei dem Campingpersonal ist in der Regel jemand der Deutsch spricht. Das ist in der Reiseplanung bei telefonischer Rücksprache, aber auch während des Campingaufenthaltes hilfreich. Die Campingführer (ADAC-Campingführer, DCC-Campingführer, FKK-Führer) geben sowohl über die Möglichkeiten für behinderte Menschen Auskunft wie auch über die Beschaffenheit des Platzterrains u.a. und auch darüber, ob Deutsch gesprochen wird. Jedoch sollte man immer bestätigende oder ergänzende Informationen per Telefon oder Mail einholen. So beschrieb ein Campingführer den Strand mit „Steilufer“. Beim Anruf zu dem betreffenden Campingplatz erfuhren wir, dass zum Meer eine Treppe mit sehr vielen Stufen führte, sodass für Rollstuhlfahrer, auch mit Hilfe Anderer, der Strand nicht zu erreichen war. Bei einem anderen Platz musste man auf ähnliche Bedingungen schließen, erfuhren dann, dass meine Frau mit dem Auto an den Strand gebracht würde. Es stimmte, wie wir bei unserem Aufenthalt feststellen konnten. Hin-  und Rückfahrt gratis.

Ein  Service, der uns gefiel, der dann aber doch etwas abenteuerlich ausfiel, da der Vordersitz, auf dem meine Frau transportiert wurde, keinen Gurt hatte, ich hinter dem Sitz meiner Frau knien und sie mit beiden Armen von hinten umfassen musste, damit sie nicht bei der relativ steilen Abfahrt vornüber fiel, neben mir all die Dinge, die wir zum Strand mitnehmen mussten, auch den Rollstuhl. Zur Ehrenrettung des Campingunternehmens ist zu sagen, dass es wohl mit einer solch schweren Behinderung nicht rechnen konnte. Meine Frau ließ sich ohne Bedenken auf diese Fahrten ein, vertraute dem Fahrer und mir und war glücklich, am Strand liegen zu können.

Trotz der Beschreibung der Wege zu den Plätzen in den Campingführern ist es wichtig, früh genug – also vor dem Dunkelwerden - auf der Hin- bzw. Rückreise nach einem Übernachtungsaufenthalt, z.B. einem Campingplatz, zu suchen. Manchmal kostet es etwas mehr Zeit, man übersieht auf dem Weg zur nächtlichen Unterkunft ein kleines Hinweisschild oder die Ausschilderung ist unvollständig. LKW-Fahrer wie auch Tankstellen haben sich als hilfreiche Infostellen erwiesen beim Herausfinden der Lage eines Campingplatzes, sogar dann, wenn man nicht tankt. Eine Land- oder Autobahnkarte in der Hand erleichtern die Verständnisprobleme.

Auch wenn man nur ein paar Stunden an einer Autobahngaststätte nachts ruhen will, sollte man besonders in der Hauptreisezeit diese früh anfahren, damit man evt. noch einen Behindertenparkplatz mitbekommt oder doch einen Parkplatz, der genügend Möglichkeit für ein evtl. Ein- und Aussteigen des behinderten Menschen, für seinen Rollstuhl usw. bietet. 

Eine Reservierung der Campingplätze für einen länger beabsichtigten Aufenthalt ist von Vorteil. Jedoch muss man evtl. mit Geldverlust rechnen, wenn man z.B. den Anreisetag nicht einhalten kann oder zeitiger abreisen muss oder will. Die Gründe einer Reisezeitveränderung sollte man zumindest telefonisch ankündigen, immer mündlich – auch nachträglich oder zusätzlich - erläutern. Das trifft besonders zu bei einer Aufenthaltsverlängerung oder –verkürzung. Manchmal lässt die Campingleitung einen aus der Vereinbarung. Bei einem Campingplatz in der Algarve, der sehr hügelig (Rollstuhl) war und den wir deswegen früher, als unsere Reservierung auswies, verließen, hatte die Platzleitung ein Einsehen: „Wenn Ihnen unser Platz nicht zusagt, brauchen Sie auch nicht die überzähligen Tage zu zahlen.“ Wir haben uns sehr bedankt.

Für die Hinfahrt ist  reichlich Fahrtzeit einzuplanen und die tägliche Kilometerzahl gut leistbar zu kalkulieren. Anfangs haben wir nie mehr als 200 bis 250 km täglich geschafft. Nach Jahren und, wenn meine Frau sehr gut zu recht war – ich natürlich auch –, fuhren wir auch schon mal 600 km am Tag, aber dann starteten wir sehr früh morgens und übernachteten an einer Autobahnraststätte.

Das Zeichen des Rollstuhls in Campingführern, womit in der Regel auf die behindertengerechte Herrichtung der Wasch- und Duschvorrichtung der Waschhäuser hingewiesen wird, hat nicht immer die gleiche Bedeutung. Behindertenfreundlich ist noch nicht behindertengerecht. Deswegen ist anzuraten, in dem Erklärungsteil des Camping-Führers nachzulesen. In der Regel ist auf den Campingplätzen für die Benutzung des Wasch-Duschraums bei Körperbehinderung ein Schlüssel bei der Camping-Rezeption zu holen und wieder hinzubringen. Das ist sehr umständlich. Jedoch eine andere Lösung in unserem Falle, wenn bei einem Paar eine Person behindert ist, gibt es nicht, da ja die Trennung der Geschlechter auch in den Duschräumen einzuhalten ist. Es gibt nur wenige Ausnahmen, wo z.B. die Duschkabinen für alle, also für Frauen und Männer, zugänglich sind. Das haben wir z. B. in Frankreich erlebt. Jedoch ist eine solche Kabine für den Rollstuhlfahrer häufig zu eng, ein Helfer kann kaum beistehen.

Die Naturistenplätze bieten hier eine unkompliziertere Lösung. Das Problem der Geschlechtertrennung besteht nicht, in der Regel sind zusätzlich größere oder Gemeinschaftsduschräume zum Duschen vorhanden, die körperbehindertengerecht sind. Für das Duschen hatten wir einen Leichtmetallrollstuhl von knapp 45 cm Breite, der sehr einfach und leicht war, und auf 25 cm Höhe zusammenklappbar und dadurch sehr gut in unserem Wohnwagen zu verstauen war (Institut der deutschen Wirtschaft).

FKK-Plätze haben auch noch den Vorteil, dass hygienische Aktivitäten, wie Vorlagen bzw. Unterlagen wechseln, ohne Probleme auch draußen, d.h. vor dem Campingwagen vorgenommen werden können. Das war in solch einem Fall – wie dem unsrigen – von enormer Bedeutung. Wenn die behinderte Person bei Hygieneversorgung jeweils in den Campingwagen gebracht werden müsste, da auf einem Textilplatz eine Entkleidung weder dem Behinderten angetragen  noch den anderen Campingbewohnern zugemutet werden kann, einer Entkleidung beizuwohnen, denn ich hätte nicht bei jeder hygienischen Ausführung meine Frau in das Wohnmobil  tragen können.

Zuletzt sei darauf hingewiesen, dass es sehr wichtig ist, rechtzeitig mit der Planung und den Reservierungen zu beginnen, auch bei Fähren. Unsere Erfahrung ist, dass man mindestens sechs Monate vor Reisebeginn bei den Reedereien recherchieren sollte. Bei Überfahrten Mitte des Jahres sollte also eine Buchung schon im Januar erfolgen. Bei den Campingplätzen hat man etwas mehr Zeit, aber im Februar sollte man Kontakt für eine geplante Sommerfahrt aufnehmen.

 

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