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Behinderten-Fahrzeug
Ein behindertengerechtes Wohnmobil haben wir nicht
gefahren, wenn man unter behindertengerecht eine Rampe, die das
Hineinfahren bzw. –schieben durch eine breite Tür in das Wohnmobil
ermöglicht, und Innentauglichkeit des Wohnmobils für das Fahren und
Wenden mit einem Rollstuhl versteht.
Das Wohnmobil, das wir 1994 bestellten und 1995
kauften, war ein „normales“ Wohnmobil.
Folgendes war zu verbessern oder zu
verändern:
(1)
Die
mitgelieferte Stufung vor der Tür des Wohnmobils hatte nur eine
Zwischenstufe. (2) Die
Tür des Wohnmobils war nur 0,50m breit. (3) Beim
Liegen während der Fahrt konnte man nicht aus dem Fenster schauen. (4) Das
kleine Bett im Wohnwagen, das für den liegenden Transport meiner Frau günstig
war, durfte währen der Fahrt nicht benutzt werden. (5) Passende
Abstützungen für die linke und rechte Körperseite und für die Knie
und Füße mussten gefunden werden. (6) Auch
für das Sitzen während der Fahrt waren besondere Maßnahmen und Abstützhilfen
erforderlich.
(1)
Die festmontierte, herausklappbare Einstiegstreppe vor der Tür des
Wohnmobils hatte eine Stufe. Wir probierten eine zweistufige Treppe aus, die es im
Campinghandel gab. Die Maße stimmten. Das Hinaufgehen der Treppe geschah vorwärts, den Wohnwagen
verließ ich rückwärts, da die Füße so unter der jeweiligen Stufe
mit der ganzen Sohle aufsetzen konnte. Nach vierjährigen Gebrauch wurde
diese Treppe defekt, ohne dass man es ihr ansehen konnte, sie gab, als
ich auf der Stufe stand, nach. Mit meiner Frau auf den Armen konnte ich
gerade am Türrahmen mit der Schulter Halt finden. Die Treppe wurde
repariert und war wieder brauchbar.
(2)
Die Tür des Wohnmobils war nur 50 cm breit. Um mit einem Menschen auf
den Armen durch diese schmale Tür des Wohnmobils ins Wageninnere zu
gelangen, musste man auf der Treppe vorwärtsgehend die Füße und Knie
des Getragenen, die zur offenen Tür hin gedreht wurden, als erstes
hineintragen, dann brachte man den übrigen Körper auf den Armen über
die Türschwelle. Innen war der Gang zum Bett etwas breiter, so dass das
Tragen und das gleichzeitige Vorangehen leichter war. Möglich war das
nur, da meine Frau klein war und nicht sehr viel wog.
(3)
Damit meine Frau während der Fahrt nach draußen sehen konnte, wurde
die Unterlage des Bettes durch eine
weitere Kunststoffmatratze erhöht.
(4)
Im Wohnwagen sind die Sitzgelegenheiten, auf denen man während der
Fahrt sitzen darf, aus Sicherheitsgründen (Gurte) genau festgelegt. Das
kleine Bett, das für den liegenden Transport meiner Frau günstig war,
gehörte nicht dazu, da die Gurte fehlten. Welche Sicherheitsmaßen
waren zu
ergreifen, damit meine Frau das eingebaute Bett auch während der
Fahrt liegend benutzen durfte?
Schließlich gab den entscheidenden Hinweis, mit
dem TÜV Kontakt aufzunehmen, der Dorfpolizist. Hier traf ich nun auf sehr verständnisvolle und fachkundige Experten,
die mit in den Wohnwagen kamen und an der zukünftigen Liegestätte
genaueste Maßnahmen zur Unfallverhütung vorschlugen, die zu einem
Eintrag in die Autopapiere führe würden. Es musste
ein Brust- und ein Beingurt eingebaut werden. Zum Schutz des Kopfes
wurde eine Abfederung aus Kunststoff gefordert. Zum Gang hin war eine
Absicherung – Netz, oder Brett - anzubringen, damit der Bettbenutzer
nicht herausfallen konnte.
Ich bekam die Information, dass, wenn alles
eingebaut sei, einer Genehmigung für den liegenden Transport meiner
Frau während der Fahrt nichts im Wege stehen würde. Auf jeden Fall müsste
der umgebaute Wagen dem TÜV vorgeführt und die Genehmigung durch das
Straßenverkehrsamt in den Autopapieren eingetragen werden.
Es war gar nicht so einfach, eine Werkstatt zu
finden, die die Forderungen des TÜV umsetzte. So setzte ich mich mit dem
Ingenieurbüro von Hymer in Verbindung. Der leitende Ingenieur war sehr
hilfsbereit. Ich schickte einen Lageplan, in dem skizziert war, wo da
Bett eingebaut werden sollte, per Fax zu ihm. Schon am nächsten Tag,
rief er an, ließ sich alles noch einmal erklären und teilte mir dann
mit, er würde alles in die Wege leiten.
Was danach noch von mir anzufertigen war, die Polsterung der Wand hinter
dem Kopf und das gepolsterte Brett zum Gang hin, war schnell gemacht.
Zusätzlich brachte ich noch eine Polsterung für Kopf und Oberkörper
seitlich an, falls meine Frau vom Kopfkissen herunterrutschen sollte.
Die abschließende Prüfung durch den TÜV und die
Eintragung beim Straßenverkehrsamt
konnten wir problemlos erreichen, es kostete nur Wartezeit und
Geld.
(5)
Es zeigte sich schon während der ersten Fahrt auf diesem Bett, dass die
Polsterungen rechts und links in der Höhe des Kopfes und Oberkörpers,
die Absicherung gegen Herabstürzen aus dem Bett und ein einfaches Abstützen
der Knie nicht ausreichten, ein bequemes und schmerzfreies Fahren ohne
Lageveränderung der Knie, der Füße, des Körpers usw. und ein Gefühl
der Sicherheit zu garantieren. Für den Kopf war ein Kissen mit einer
Delle in der Mitte nötig, damit die Haltung, aber auch die Drehung des
Kopfes zum Hinausschauen aus dem Fenster möglich wurde, ohne dass der
Kopf vom Kissen rutschte. Die Knie bekamen ein U-Kissen, das die Knie an
beiden Seiten nach oben hin einrahmte, die Füße wurden auf ein
abgeschrägtes Kunststoffkissen gesetzt. Übrigens erwies sich, dass die
Füße in Schuhen besser gegen Verschieben bzw. Verrutschen gesichert
waren. Alle untergeschobenen Abstützungen wurden jetzt noch zu beiden
Seiten im Kopf, Knie und Fußbereich gegen Wackeln durch weitere
Kunststoffteile und –keile gesichert. Das konnte daher geschehen, da
auf der einen Seite die Wandung des Wohnmobils – wo das Fenster war -
, auf der anderen Seite das gepolsterte Brett zum Gang hin war.
(6)
Auch für das Sitzen während der Fahrt waren besondere Maßnahmen und
Abstützhilfen erforderlich. Die Sitze im Führerteil – wie wohl in
allen Wohnmobil – sind bequem und rutschsicher. Sie eignen sich für
das Sitzen körperbehinderter Menschen während der Fahrt vorzüglich.
Erforderlich ist es jedoch, zwischen der angenehmen Haltung beim Sitzen,
wie es der Körperbehinderte wünscht, und der erforderlichen Schrägstellung
der Rückenlehne, damit beim Bremsen der Behinderte nicht dauernd nach
vorn gedrückt wird, auszuhandeln. Notwendig waren weiter für meine
Frau noch ein Dekubitussitzkissen, ein weiches Kissen für den linken
Arm zur Abstützung auf den Schoß, eine leichte schmale Nackenstütze,
eine Decke für die Knie, die wärmte und zugleich verhinderte, dass die
Knie durch die Erschütterungen des Wagens auseinander klappten, und eine
kleine Kiste unter den Füßen zum Ausgleich der kurzen Beine, verankert
am Sitz, damit sie nicht verrutschen konnte.
Als letzter Punkt an inneren
Veränderungen war das akustische Problem zu lösen. Da durch die
Fahrgeräusche eine Verständigung zwischen meiner Frau hinten im Wagen
und mir im Fahrersitz fast unmöglich, aber unbedingt erforderlich war,
wenn meine Frau nicht mehr liegen konnte oder Durst hatte, wurde eine
Sprechanlage eingebaut, die vom Strom der Autobatterie gespeist wurde.
Am Schluss diese Kapitels sei noch einmal auf das
Zuladegewicht hingewiesen. Laut einer polizeilichen Meldung fährt ein
großer Prozentsatz der Besitzer von Campingmobilen mit unerlaubt schwer
beladenem Wagen in den Urlaub. Auch unser Wagen bedurfte einer Aufstockung des
erlaubten Zuladegewichtes mit Eintragung in den Autopapieren, da wir mit
dem erlaubten Zuladegewicht wegen z.B. der riesigen Vorräte an
Hygieneunterlagen und an Flüssignahrung u.a. nicht auskamen. Eine
solche Aufstockung geht nur dann, wenn der Wagen auch die technischen
Voraussetzungen hat. Informationen darüber geben können die
Lieferfirmen. |